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   VG Schleswig, 06.01.2021 - 12 B 87/20   

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VG Schleswig, 06.01.2021 - 12 B 87/20 (https://dejure.org/2021,1069)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06.01.2021 - 12 B 87/20 (https://dejure.org/2021,1069)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06. Januar 2021 - 12 B 87/20 (https://dejure.org/2021,1069)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Schleswig, 06.01.2021 - 12 B 87/20
    Dies ist regelmäßig der Fall, weil die Ernennung nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16/09 -, Rn. 27, juris).

    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16/09 -, Rn. 46, juris).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Schleswig, 06.01.2021 - 12 B 87/20
    Diese inhaltlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG für die Vergabe höherwertiger Ämter machen bei der Auswahl- und Beförderungsentscheidung grundsätzlich eine Bewerberauswahl notwendig, die einzig aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs erfolgt (BVerwG, Beschl. v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, Rn. 21, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 1 B 1301/18

    Ausnahmsweise Heranziehung von Hilfskriterien in einem beamtenrechtlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 06.01.2021 - 12 B 87/20
    Hinsichtlich der nachfolgenden Zeit ist es dem jeweiligen Antragsteller zuzumuten, nach einer erneuten Auswahlentscheidung gegebenenfalls um weiteren vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (OVG NRW, Beschl. v. 19.03.2019 - 1 B 1301/18 -, Rn. 6 m.w.N., juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2018 - 2 MB 18/18

    (Keine) teilhaberechtliche Einladungspflicht für interne Stellenbewerber

    Auszug aus VG Schleswig, 06.01.2021 - 12 B 87/20
    Zwar ist das Fehlen einer ausdrücklichen Nennung des konkreten Beurteilungszeitraums solange unschädlich, wie dieser hinreichend sicher ermittelt werden kann (OVG Schleswig, Beschl. v. 29.10.2018 - 2 MB 18/18 -, Rn. 15, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2016 - 2 MB 16/16

    Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren; Rechtsnatur der dienstlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 06.01.2021 - 12 B 87/20
    Dies ist der Fall, wenn seine Auswahl zumindest möglich erscheint (OVG Schleswig, Beschl. v. 02.08.2016 - 2 MB 16/16 -, Rn. 16 m.w.N., juris).
  • VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Stellenbesetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 06.01.2021 - 12 B 87/20
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich deshalb darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (VG Schleswig, Beschl. v. 08.01.2019 - 12 B 70/18 -, Rn. 33 m.w.N., juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.10.2020 - 2 O 3/20

    Streitwertfestsetzung im Konkurrentenstreitverfahren; Anzahl der freizuhaltenden

    Auszug aus VG Schleswig, 06.01.2021 - 12 B 87/20
    Die beantragte Anzahl der freizuhaltenden Stellen wirkt sich vorliegend nicht streitwerterhöhend aus (OVG Schleswig, Beschl. v. 30.10.2020 - 2 O 3/20 -, Rn. 5, juris).
  • VG Schleswig, 01.07.2022 - 12 B 18/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung

    Hinsichtlich der nachfolgenden Zeit ist es der Antragstellerin zuzumuten, nach einer erneuten Auswahlentscheidung gegebenenfalls um weiteren vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (OVG Münster, Beschluss vom 19.03.2019 - 1 B 1301/18 -, Rn. 6 m.w.N., juris; Beschluss der Kammer vom 06.01.2021 - 12 B 87/20 -, Rn. 33, juris).
  • VG Schleswig, 14.09.2022 - 12 B 41/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung

    Was die nachfolgende Zeit betrifft, ist der Antragstellerin zuzumuten, nach einer erneuten Auswahl- und Besetzungsentscheidung gegebenenfalls um weiteren vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 07.06 2018 - 1 B 1381/17 -, juris Rn. 10 f. und vom 19.03.2019 - 1 B 1301/18 -, juris Rn. 6; vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 02.03.2020 - 12 B 83/19 -, juris Rn. 18; vom 01.07.2022 - 12 B 18/22 -, juris Rn. 18 f. und vom 06.01.2021 - 12 B 87/20 -, juris Rn. 33).
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